Bau Hammertinger GmbH
Bau Hammertinger GmbH

Abbruch und Entsorgung in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden

Unsere qualifizierten Mitarbeiter arbeiten mit modernster Technik und innovativen Verfahren, um Abbrucharbeiten jeder Art effizient, sicher und termingerecht durchzuführen.

Wir übernehmen den Abbruch von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen Objekten im Raum Vöcklabruck und Gmunden in Oberösterreich – sauber, zuverlässig und zügig.

Dank unseres umfangreichen Containerangebots können wir anfallende Abbruchmaterialien sortenrein trennen und einer fachgerechten Entsorgung zuführen – selbstverständlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Mit dem Baurestmassennachweis gemäß §17 AWG 2002 erhalten Sie von uns die Bestätigung über die ordnungsgemäße Entsorgung, wie sie von den zuständigen Behörden verlangt wird.

Gesetzliche Vorgaben für Abbrucharbeiten

Seit dem 1. Jänner 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II 181/2015) in Kraft. Sie betrifft sämtliche Tätigkeiten im Bereich Bau und Abbruch und regelt sowohl die getrennte Erfassung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen als auch die Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen. Erstmals schreibt die Verordnung dem Bauherrn verpflichtend eine umfassende Erhebung von Schad- und Störstoffen vor. (Quelle: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband)

  1. Ab einer Abbruchmenge von mehr als 750 t Abfällen ist eine Objektbeschreibung sowie eine Orientierende Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  2. Für die Beauftragung dieser orientierenden Schad- und Störstofferkundung ist der Bauherr, also der „Häuslbauer“, verantwortlich. Die von der rückbaukundigen Person erstellte Orientierende Schad- und Störstofferkundung ist dem Abbruch-unternehmen zu übergeben.
  3. In weiterer Folge ist von der rückbaukundigen Person das Rückbaukonzept zu erstellen. In der Praxis bedeutet dies, dass die rückbaukundige Person darlegt, wie der Abbruch vorgenommen werden soll und welche relevanten Abfallmengen zu erwarten sind. Für die ordnungsgemäße Umsetzung des Rückbaukonzeptes sind der Bauherr und das Abbruchunternehmen verantwortlich.
  4. Nach Entfernung der identifizierten Schad- und Störstoffe gemäß Rückbaukonzept ist der Freigabezustand zu bestätigen. Erst dann darf der maschinelle Rückbau der Hauptbestandteile oder eine nachgeschaltete Sortierung vorgenommen werden.
  5. Ohne diese Dokumentation dürfen Bauschutt und Betonabbruch nicht zu Recyclingzwecken übernommen und müssen auf einer Baurestmassendeponie endgelagert werden, was wiederum die Entsorgung massiv verteuert.

Durch regelmäßige Schulungen bleiben wir für Sie am Puls der Zeit und bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket in Sachen Planung und Ausführung Ihrer Abbrucharbeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Als Profi für Entsorgungen im Bezirk Vöcklabruck und Gmunden entsorgen wir unter anderem für Sie

  1. Abbruchmaterial
  2. Entrümpelungen/Sperrmüll
  3. Dachabdeckungen Eternit
  4. Bauschutt
  5. Altholz behandelt od. unbehandelt
  6. Aushub
  7. Gewerbemüll
  8. Mischmüll
  9. Baustellenabfälle

Außerdem bieten wir Container zur Miete an.