Abbrucharbeiten und Entsorgung im Bezirk Vöcklabruck und Gmunden
Unsere gut ausgebildeten Mitarbeiten arbeiten mit neuen und innovativen Techniken und modernsten Geräten, um sämtliche Abbrucharbeiten effizient, sicher und prompt durchführen zu können.
Wir führen Abbrucharbeiten von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeobjekten in Vöcklabruck und Gmunden, Oberösterreich, sauber, schnell und zuverlässig durch.
Mit unserer großen Auswahl an Containern können wir alle verschiedenen Abbruchmaterialien sortenrein trennen.
Hiermit können wir unsere Abbrucharbeiten laut den gesetzlichen Verordnungen einer geeigneten Abfallbehandlung zuführen.
Mit dem Baurestmassen-Nachweis gemäß AWG 2002 §17 geben wir Ihnen den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gesetzliche Vorgaben für Abbrucharbeiten
Mit 1. Jänner 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. II 181/2015, in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- und Abbruchtätigkeiten und regelt die Trennung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen sowie die Herstellung von Recycling-Baustoffen und deren Anwendung. Erstmalig wird dem Bauherrn explizit eine umfangreiche Schadstoff- und Störstofferkundung vorgeschrieben. (Quelle: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband)
- Ab einer Abbruchmenge von mehr als 750 t Abfällen ist eine Objektbeschreibung sowie eine Orientierende Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
- Für die Beauftragung dieser orientierenden Schad- und Störstofferkundung ist der Bauherr, also der „Häuslbauer“, verantwortlich. Die von der rückbaukundigen Person erstellte Orientierende Schad- und Störstofferkundung ist dem Abbruch-unternehmen zu übergeben.
- In weiterer Folge ist von der rückbaukundigen Person das Rückbaukonzept zu erstellen. In der Praxis bedeutet dies, dass die rückbaukundige Person darlegt, wie der Abbruch vorgenommen werden soll und welche relevanten Abfallmengen zu erwarten sind. Für die ordnungsgemäße Umsetzung des Rückbaukonzeptes sind der Bauherr und das Abbruchunternehmen verantwortlich.
- Nach Entfernung der identifizierten Schad- und Störstoffe gemäß Rückbaukonzept ist der Freigabezustand zu bestätigen. Erst dann darf der maschinelle Rückbau der Hauptbestandteile oder eine nachgeschaltete Sortierung vorgenommen werden.
- Ohne diese Dokumentation dürfen Bauschutt und Betonabbruch nicht zu Recyclingzwecken übernommen und müssen auf einer Baurestmassendeponie endgelagert werden, was wiederum die Entsorgung massiv verteuert.
Durch regelmäßige Schulungen bleiben wir für Sie am Puls der Zeit und bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket in Sachen Planung und Ausführung Ihrer Abbrucharbeiten. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!